Fliegergruppe Heidenheim/Steinheim e. V. ©
2023 Wer
kann das Segelfliegen erlernen? Grundsätzlich kann jeder mit der
Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen, der folgende
Voraussetzungen mitbringt.
- Dazu
gehören: 1. Vollendung des 14. Lebensjahres: 2. Einverständniserklärung der Eltern: 3. Mitgliedschaft im Verein: 4. Flugtauglichkeit: 5. Eignung gemäß § 24 LuftVZO: Sind diese Voraussetzungen alle
erfüllt, dann steht der Ausbildung zum Segelflugzeugführer
nichts mehr im Wege. Ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein
und Teamgeist sollte vorhanden sein. Von Vorteil sind
weiterhin technisches Verständnis, sowie eine gute
Auffassungsgabe und eventuelle Vorkenntnisse aus dem
Flugmodellbau o.ä. Doch sind hingegen Selbstüberschätzung
und Draufgängertum ebenso fehl am Platze wie Alkohol,
Drogen, etc., da man dadurch nicht nur sein Leben, sondern
auch das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzt. Und
kommt es im Flugsport zu einem Unfall, so sind die Folgen
meist sehr schwer. Doch wer ausreichend Zeit mitbringt, gern
mit anderen Menschen gemeinsam Sport betreiben möchte wird
sich im Verein mit seiner familiären Atmosphäre schnell
heimisch fühlen.
Ablauf der
Ausbildung
Praktische Flugausbildung:
Bodeneinweisung:
Der Startvorgang:
Während des Fluges:
Die Landung:
A-Prüfung: 3 Platzrunden im Alleinflug
Ausbildungsabschnitt 2:
Es
schließen sich weitere Übungen mit Lehrern an und nach
bestandener B-Prüfung erfolgt eine Umschulung auf unseren
Kunststoff-Einsitzer, eine ASK 23. Erkennen die Fluglehrer
eine gewisse Souveränität des Flugschülers im Umgang mit den
Flugzeugen, kann die praktische C-Prüfung in Angriff
genommen werden. -
Übungsflüge im Alleinflug
B-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Rollen um die
Längsachse, Ziellandung -
Anfliegen der Thermik, Zentrieren, Sollfahrt
C-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Slip,
Hochgezogene Fahrtkurve, Ziellandung -
3 Flüge mit Lehrern mit Landeanflug aus ungewohnter Position
Ausbildungsabschnitt 3:
Theoretische
Flugausbildung (
Theoretischer Unterricht ): Der
Theorieunterricht wird hauptsächlich in den Wintermonaten
November bis Mitte März durchgeführt und umfasst 60
Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
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Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben (für
Segelflugschüler). Den Luftfahrerschein für das Führen eines
Segelflugzeuges (PPL-C) bekommt man ohnehin erst nach
Vollendung des 17. Lebensjahres.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss bei Ausbildungsbeginn
eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern
bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Im Gegensatz zur Motorfliegerei ist Segelflug
Gemeinschaftssache. Daher muss jeder, der bei uns mit der
Ausbildung anfangen möchte, zunächst Mitglied werden. Das
ist nicht nur bei uns so, sondern auch bei allen anderen
Vereinen. Dies hat den Vorteil, dass Du während der
Ausbildung (und auch später) unfallversichert bist, und
natürlich relativ preisgünstig unsere Vereinsflugzeuge
nutzen kannst.
Spätestens vor dem ersten Alleinflug muss ein
fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegen. Dies wird
von einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle
ausgestellt und muss alle 2 Jahre erneuert werden. Die
Adressen der Fliegerärzte bekommst Du, wenn Du unserem
Verein beitrittst. Falls Zweifel bezüglich der
Flugtauglichkeit bestehen, solltest Du zunächst Deinen
Hausarzt um Rat fragen, da die Untersuchung beim Fliegerarzt
ca. 30,-- bis 80,-- Euro kostet. Die Flugtauglichkeit muss
von einem Arzt bescheinigt werden, der dafür eine
Berechtigung hat. Diese Bescheinigung muss alle 2 Jahre
erneut eingeholt werden. Die "Fliegerärzte" in der Umgebung
nennen wir euch gerne.
Nach § 24 LuftVZO gilt als Voraussetzung für die Ausbildung:
"Die Ausbildung von Luftfahrtpersonal ist nur zulässig, wenn
(...) keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als
ungeeignet erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit
als Luftfahrtpersonal auszuüben. (...) Tatsachen, die den
Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, sind insbesondere
Trunksucht, Entmündigung, eine erhebliche gerichtliche
Bestrafung oder mehrfach rechtskräftig festgestellte
erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. (...)"
Deshalb ist es erforderlich, dass im Laufe der Ausbildung
ein Polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem
Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegen muss.
Solltest Du noch Zweifel haben, kannst Du auch an einem
Schnupperwochenende auf der Schäfhalde teilnehmen. Dort hast
Du die Möglichkeit, ohne große Formalitäten 1-2 Tage am
Flugbetrieb teilzunehmen und in die Ausbildung
"hineinzuschnuppern".
Ausbildungsabschnitt 1:
Vermittelt werden die grundlegendsten Kenntnisse des
Fliegens, angefangen vom Verhalten auf dem Flugplatz über
Umgang mit Luftfahrtgerät bis hin zur eigenständigen
Landung, welche neben umsichtigem Fliegen und dem Start wohl
das Schwerste am Fliegen ist und die längste Zeit der
Ausbildung in Anspruch nimmt. Mit der bestandenen A-Prüfung
nach etwa 60 Starts ist der Flugschüler berechtigt, mit
Erlaubnis Alleinflüge in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes
durchzuführen, während er ständig in Funk- und optischem
Kontakt mit einem Fluglehrer am Boden steht. Für den ersten
Abschnitt wird in der FLG Heidenheim/Steinheim eine ASK 21
verwendet.
- Transport und Montage eines Segelflugzeugs
- Überprüfung nach Klarliste vor dem ersten Start
- Vorraussetzung für den Flugbetrieb, Verhalten auf dem
Flugplatz
- Handhabung des Rettungsfallschirms, Einweisung in den
Haubennotabwurf
- Windenstart, Verhalten bei Startunterbrechung und Seilriss
- Wirkung und Bedienung der Ruder, Geradeausflug, Rollübung
- Kurvenflug mit 20° bis 30° Querneigung
- Langsamflug, Überziehen im Geradeaus- und Kurvenflug,
Trudeln
- Platzrunde und Landeeinteilung, Luftraumbeobachtung
- Besondere Fälle beim Landeanflug, Landung aus ungewohnter
Position
- Kreisflüge stationär mit 30° bis 45° Querneigung,
Kurvenwechsel
- Schnellflug beim Geradeausflug
- Seitengleitflug (Slip)
- Kreisflüge mit wechselnder Drehgeschwindigkeit,
Querneigung und Längsneigung
- Einstieg in die Thermik, gemeinsames Kreisfliegen
- Überprüfung Grenzflugzustände mit Lehrer
- Umschulung auf weitere Segelflugzeugmuster (ASK 23)
- 30-Minuten-Segelflug im Alleinflug
- Praktische Einweisung in besondere Flugzustände, Unfälle
und Notfälle
- Navigationseinweisung
- Meteorologische Streckenflugeinweisung mit Lehrer
- 3 Starts und Landungen auf fremdem Platz
- Praktische Überprüfung der Streckenflugreife:
- Zielrückkehrflüge allein (mit Flugauftrag)
- Übungsflüge (mit Flugauftrag)
- Vorbereitung und Durchführung eines 50-km-Streckenfluges
- Luftrecht
- Technik
- Navigation
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis BZF II (separater Lehrgang)