Fliegergruppe Heidenheim/Steinheim e. V. © 2024

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Wer kann das Segelfliegen erlernen?



 

Kontakte bei Fragen

 



Grundsätzlich kann jeder mit der Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnen, der folgende Voraussetzungen mitbringt.  Dazu gehören:

 


1. Vollendung des 14. Lebensjahres:
Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben (für Segelflugschüler). Den Luftfahrerschein für das Führen eines Segelflugzeuges (PPL-C) bekommt man ohnehin erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres.




2. Einverständniserklärung der Eltern:
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss bei Ausbildungsbeginn eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen.




3. Mitgliedschaft im Verein:
Im Gegensatz zur Motorfliegerei ist Segelflug Gemeinschaftssache. Daher muss jeder, der bei uns mit der Ausbildung anfangen möchte, zunächst Mitglied werden. Das ist nicht nur bei uns so, sondern auch bei allen anderen Vereinen. Dies hat den Vorteil, dass Du während der Ausbildung (und auch später) unfallversichert bist, und natürlich relativ preisgünstig unsere Vereinsflugzeuge nutzen kannst.


 

4. Flugtauglichkeit:
Spätestens vor dem ersten Alleinflug muss ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegen. Dies wird von einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle ausgestellt und muss alle 2 Jahre erneuert werden. Die Adressen der Fliegerärzte bekommst Du, wenn Du unserem Verein beitrittst. Falls Zweifel bezüglich der Flugtauglichkeit bestehen, solltest Du zunächst Deinen Hausarzt um Rat fragen, da die Untersuchung beim Fliegerarzt ca. 30,-- bis 80,-- Euro kostet. Die Flugtauglichkeit muss von einem Arzt bescheinigt werden, der dafür eine Berechtigung hat. Diese Bescheinigung muss alle 2 Jahre erneut eingeholt werden. Die "Fliegerärzte" in der Umgebung nennen wir euch gerne.




5. Eignung gemäß § 24 LuftVZO:
Nach § 24 LuftVZO gilt als Voraussetzung für die Ausbildung: "Die Ausbildung von Luftfahrtpersonal ist nur zulässig, wenn (...) keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben. (...) Tatsachen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, sind insbesondere Trunksucht, Entmündigung, eine erhebliche gerichtliche Bestrafung oder mehrfach rechtskräftig festgestellte erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. (...)" Deshalb ist es erforderlich, dass im Laufe der Ausbildung ein Polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegen muss.




Sind diese Voraussetzungen alle erfüllt, dann steht der Ausbildung zum Segelflugzeugführer nichts mehr im Wege.




Ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist sollte vorhanden sein. Von Vorteil sind weiterhin technisches Verständnis, sowie eine gute Auffassungsgabe und eventuelle Vorkenntnisse aus dem Flugmodellbau o.ä. Doch sind hingegen Selbstüberschätzung und Draufgängertum ebenso fehl am Platze wie Alkohol, Drogen, etc., da man dadurch nicht nur sein Leben, sondern auch das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzt. Und kommt es im Flugsport zu einem Unfall, so sind die Folgen meist sehr schwer. Doch wer ausreichend Zeit mitbringt, gern mit anderen Menschen gemeinsam Sport betreiben möchte wird sich im Verein mit seiner familiären Atmosphäre schnell heimisch fühlen.

Solltest Du noch Zweifel haben, kannst Du auch an einem Schnupperwochenende auf der Schäfhalde teilnehmen. Dort hast Du die Möglichkeit, ohne große Formalitäten 1-2 Tage am Flugbetrieb teilzunehmen und in die Ausbildung "hineinzuschnuppern".




Ablauf der Ausbildung




Praktische Flugausbildung:




   Ausbildungsabschnitt 1:


Vermittelt werden die grundlegendsten Kenntnisse des Fliegens, angefangen vom Verhalten auf dem Flugplatz über Umgang mit Luftfahrtgerät bis hin zur eigenständigen Landung, welche neben umsichtigem Fliegen und dem Start wohl das Schwerste am Fliegen ist und die längste Zeit der Ausbildung in Anspruch nimmt. Mit der bestandenen A-Prüfung nach etwa 60 Starts ist der Flugschüler berechtigt, mit Erlaubnis Alleinflüge in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes durchzuführen, während er ständig in Funk- und optischem Kontakt mit einem Fluglehrer am Boden steht. Für den ersten Abschnitt wird in der FLG Heidenheim/Steinheim eine ASK 21 verwendet.


Bodeneinweisung:
- Transport und Montage eines Segelflugzeugs
- Überprüfung nach Klarliste vor dem ersten Start
- Vorraussetzung für den Flugbetrieb, Verhalten auf dem Flugplatz
- Handhabung des Rettungsfallschirms, Einweisung in den Haubennotabwurf


Der Startvorgang:
- Windenstart, Verhalten bei Startunterbrechung und Seilriss


Während des Fluges:
- Wirkung und Bedienung der Ruder, Geradeausflug, Rollübung
- Kurvenflug mit 20° bis 30° Querneigung
- Langsamflug, Überziehen im Geradeaus- und Kurvenflug, Trudeln
- Platzrunde und Landeeinteilung, Luftraumbeobachtung


Die Landung:
- Besondere Fälle beim Landeanflug, Landung aus ungewohnter Position


A-Prüfung: 3 Platzrunden im Alleinflug




Ausbildungsabschnitt 2:   

Es schließen sich weitere Übungen mit Lehrern an und nach bestandener B-Prüfung erfolgt eine Umschulung auf unseren Kunststoff-Einsitzer, eine ASK 23. Erkennen die Fluglehrer eine gewisse Souveränität des Flugschülers im Umgang mit den Flugzeugen, kann die praktische C-Prüfung in Angriff genommen werden.


- Übungsflüge im Alleinflug
- Kreisflüge stationär mit 30° bis 45° Querneigung, Kurvenwechsel
- Schnellflug beim Geradeausflug
- Seitengleitflug (Slip)
- Kreisflüge mit wechselnder Drehgeschwindigkeit, Querneigung und Längsneigung


B-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Rollen um die Längsachse, Ziellandung


- Anfliegen der Thermik, Zentrieren, Sollfahrt
- Einstieg in die Thermik, gemeinsames Kreisfliegen
- Überprüfung Grenzflugzustände mit Lehrer
- Umschulung auf weitere Segelflugzeugmuster (ASK 23)
- 30-Minuten-Segelflug im Alleinflug


C-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Slip, Hochgezogene Fahrtkurve, Ziellandung


- 3 Flüge mit Lehrern mit Landeanflug aus ungewohnter Position
- Praktische Einweisung in besondere Flugzustände, Unfälle und Notfälle




Ausbildungsabschnitt 3:
- Navigationseinweisung
- Meteorologische Streckenflugeinweisung mit Lehrer
- 3 Starts und Landungen auf fremdem Platz
- Praktische Überprüfung der Streckenflugreife:
- Zielrückkehrflüge allein (mit Flugauftrag)
- Übungsflüge (mit Flugauftrag)
- Vorbereitung und Durchführung eines 50-km-Streckenfluges




Theoretische Flugausbildung ( Theoretischer Unterricht ):


Der Theorieunterricht wird hauptsächlich in den Wintermonaten November bis Mitte März durchgeführt und umfasst 60 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Technik
- Navigation
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis BZF II (separater Lehrgang)


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